Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer

Alles Wissenswerte zum Arbeitnehmer-Aufenthaltstitel: 4 Eckpunkte

Zusammenfassung

Wer kann die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer erhalten?

Ein Ausländer, der eine unselbstständige Tätigkeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags (CDI) ausübt, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Konkret trägt die Karte die Worte „ Mitarbeiter " mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Sie das folgende Verfahren befolgen.

Welches Verfahren ist zu befolgen?

1. Die einzuhaltenden Fristen

In der Regel müssen Sie einen Antrag frühestens 3 Monate vor Ihrer Ankunft in Frankreich stellen.

Wenn Sie jedoch bereits in Frankreich leben, müssen Sie 2 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine vorlegen Aufenthaltsgenehmigung Präzedenzfall.

2. Wohin mit der Anfrage?

  • Sie leben im Ausland

Wenn Sie außerhalb Frankreichs leben, sind die französischen diplomatischen Behörden Ihres Wohnorts für die Ausstellung des Visums für den längerfristigen Aufenthalt mit dem Vermerk „Employee“ zuständig.

Sobald Sie dann auf französisches Hoheitsgebiet einreisen, müssen Sie Ihr VLS-TS online beim OFII validieren.

Eine Kontaktaufnahme mit der Präfektur ist daher im ersten Jahr des Aufenthalts nicht erforderlich.

  • Sie leben bereits in Frankreich

In diesem Fall müssen Sie Ihren Kartenantrag vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur (oder Unterpräfektur) Ihres Wohnortes einreichen.

Wenn Ihre Akte vollständig ist, erhalten Sie eine Quittung, bis die Antwort der Präfektur vorliegt.

3. Beizustellende Unterlagen

In allen Fällen

  • Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit: Reisepass oder andernfalls andere Nachweise (konsularische Bescheinigung, Personalausweis etc.)
  • Wohnsitznachweis weniger als sechs Monate datiert
  • 3 Passfotos
  • Nachweis über die Zahlung der Steuer auf die Aufenthaltserlaubnis und der Stempelsteuer und, falls erforderlich, der Gebühr für das Regularisierungsvisum, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnis einzureichen sind
  • Ärztliches Attest des OFII, vorzulegen bei Titelübergabe.

Wenn der Antrag nach Ablauf des Visums für den längerfristigen Aufenthalt gestellt wird, das einer Aufenthaltserlaubnis für "Arbeitnehmer" entspricht

Wenn Sie immer noch den Job ausüben, der die Erteilung des Visums rechtfertigte
  • Arbeitserlaubnis entsprechend der ausgeübten Position oder entmaterialisierte Arbeitserlaubnis
  • Elemente, die die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags rechtfertigen: Sie betreffende persönliche Sozialerklärung des Arbeitgebers vor dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Tätigkeitsbescheinigung oder Berufstätigkeitsbescheinigung für die letzten zwölf Monate.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber ein privater Arbeitgeber ist, ist eine Arbeitsbescheinigung (CESU oder eine andere Meldestelle) erforderlich.
Sie sind arbeitslos
  • Arbeitgeberbescheinigung für Pôle emploi, die die Beendigung des Arbeitsvertrags rechtfertigt
  • vom Pôle emploi erstellte Mitteilung über die individuelle Situation.
Sie wollen einen anderen Job machen
  • Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers für Pôle emploi, die die Beendigung des Arbeitsvertrags rechtfertigt
  • entmaterialisierte Arbeitserlaubnis, die vom neuen Arbeitgeber vorgelegt wird.

Wenn der Antrag auf Statusänderung gestellt wird, nachdem ein Aufenthaltstitel nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt

  • Kopie der vom neuen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitserlaubnis).

4. Wie viel muss ich bezahlen?

Sie müssen auch Steuern zahlen.

Zu beachten ist, dass die Steuern und Stempelgebühren für eine Aufenthaltserlaubnis „Arbeitnehmer“ 225 Euro betragen.

Dann müssen Sie den Zahlungsnachweis bei der Kartenübergabe hinterlegen.

5. Bearbeitung der Datei

Wenn Ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis „Arbeitnehmer“ an die Präfektur übermittelt wird, trifft diese eine der folgenden Entscheidungen:

Ihre Anfrage wird angenommen

Wenn Ihr Antrag angenommen wird, informiert Sie der Präfekt über die Ausstellung des Titels. Daher erfolgt die Zustellung persönlich dort, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben.

 Ihre Anfrage wird abgelehnt

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, benachrichtigt Sie der Präfekt mit einem begründeten Schreiben. Unter bestimmten Bedingungen geht mit dieser Weigerung eine Ausreisepflicht (OQTF) einher, die das Land bestimmt, in das Sie entsandt werden. Danach können Sie je nach Art des OQTF innerhalb von 48 Stunden, 15 Tagen oder 30 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Fehlende Antwort des Präfekten auf Ihre Anfrage

Wenn der Präfekt nicht innerhalb von 4 Monaten geantwortet hat, ist dies eine stillschweigende Ablehnung.

Gut zu wissen, dass Sie die Entscheidung immer mit zwei Rechtsmitteln anfechten können: Einerseits Verwaltungsbeschwerde beim Präfekten, andererseits streitige Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „Arbeitnehmer“.

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis „Arbeitnehmer“ zu verlängern, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von 2 Monaten vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur Ihres Wohnsitzes in Frankreich stellen. Die Dauer kann daher länger als 1 Jahr sein.

Dann müssen Sie die Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, die die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigten.

Dokumente, die für die Verlängerung bereitgestellt werden müssen

Wenn Sie noch in dem Beruf sind, der die Erteilung der letzten Arbeitserlaubnis begründet hat

  • Arbeitserlaubnis entsprechend der ausgeübten Position oder entmaterialisierte Arbeitserlaubnis
  • Element der Sie betreffenden nominativen Sozialerklärung des Arbeitgebers vor dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Tätigkeitsbescheinigung oder Berufstätigkeitsbescheinigung für die letzten zwölf Monate
  • Wenn Ihr Arbeitgeber ein privater Arbeitgeber ist, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Einhaltung der Online-Erklärungen des Arbeitsvertrags (CESU oder andere Erklärungsstelle).

Wenn Sie nicht mehr beschäftigt sind

  • Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers für Pôle emploi, die die Beendigung des Arbeitsvertrags rechtfertigt
  • vom Pôle emploi erstellte Mitteilung über die individuelle Situation.

Bei Änderung d'emploi

  • Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers für Pôle Emploi, die die Beendigung des Arbeitsvertrags rechtfertigt
  • entmaterialisierte Arbeitserlaubnis, die dem neuen Arbeitgeber ausgestellt wird.

Kann Ihre Familie Sie begleiten?

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Beschäftigter“ berechtigt die Familie zur Beantragung eines VLS-TS mit dem Vermerk „Besucher“.

Darüber hinaus haben Familien die Möglichkeit, zum Zweck der Familienzusammenführung nach Frankreich zurückzukehren. Im Rahmen des Familiennachzugs können Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit mindestens 18 Monaten regelmäßig im Inland aufhalten, ihren Ehepartner und ihre Kinder nachholen. In diesem Fall der Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Privat- und Familienleben“.