Anwaltskosten: Was kostet ein Anwalt?
Anwaltstarif angepasst an Ihre Situation. Tatsächlich passt sich die Firma Airiau Avocat Ihrer Situation an, indem sie transparente Tarife anbietet.
Die Beratung durch einen Anwalt vermeidet oft sehr kostspielige Fehler
Die Konsultation eines Anwalts hilft, Fehler bei der Antragstellung bei der Präfektur zu vermeiden. Die Folgen sind in diesem Fall sehr gravierend und führen in der Regel zum Erlass eines Wegweisungsbeschlusses.
Die Konsultation eines Anwalts ermöglicht es Ihnen auch, die zu ergreifenden Schritte vollständig zu verstehen. Im Allgemeinen müssen Sie vor der Einreichung einer Datei bei der Präfektur prüfen, ob Sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Sehr oft ist es bereits zu spät, um einen Anwalt zu konsultieren. Grundsätzlich wendet sich ein Ausländer erst nach Erhalt einer Ablehnungs- oder Wegweisungsentscheidung an einen Rechtsanwalt. Allerdings hätte das Ergebnis bei Einschaltung eines Rechtsanwalts ab dem Zeitpunkt der Übermittlung Ihrer Akte anders ausfallen können. In diesem Sinne wird eine bei der Präfektur einzureichende Akte vorbereitet. Der Anwalt maximiert die Erfolgschancen und bereitet von Beginn seiner Intervention an die Möglichkeit einer Klage vor.
Anwalt konsultieren: Eine Investition, die sich schnell bezahlt macht!
Die Honorarvereinbarung: der Vertrauenspakt zwischen Anwalt und Mandant
Nach einem ersten Gespräch und der Bestellung der Kanzlei wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Es ermöglicht insbesondere, die Interventionsmethoden, die Aufgaben des Unternehmens und die Kosten der Dienstleistung anzugeben.
Im Notfall oder bei Eingriffen im Rahmen der totalen Prozesskostenhilfe ist die Honorarvereinbarung nicht zwingend.
Transparente Tarife - Anwaltstarif
Airiau Avocat ist auch daran interessiert, Ihnen Dienstleistungen anzubieten, die auf Ihre Erwartungen zugeschnitten sind. In diesem Sinne ist Transparenz einer der Werte des Unternehmens. Aus diesem Grund gibt es zwei Arten von Preisgestaltungsmethoden:
- Die Pauschalgebühr: ein einheitlicher, globaler Preis.
- Die Gebühr pro Zeitaufwand: ein Preis basierend auf einem Stundensatz von 150 Euro / Stunde inklusive Steuern.
Im Rahmen der Anfechtung einer Entscheidung erhält der Ausländer grundsätzlich Prozesskostenhilfe. In diesem Fall ist die Intervention von Airiau Avocat ist völlig kostenlos.
Dienstleistungen und Richtpreise der Kanzlei Airiau Avocat - Anwaltspreis in TTC
Prozessführung im Rahmen von Prozesskostenhilfe - 100 % DECKUNG
Verweigerung des Aufenthalts | 0 Euro |
Verpflichtung zum Verlassen des französischen Hoheitsgebiets (OQTF) | 0 Euro |
Verbot der Rückkehr auf französisches Territorium (IRTF) | 0 Euro |
Hausarrest | 0 Euro |
Überweisungsauftrag (Dublin-Verfahren) | 0 Euro |
Schengen-Rückübernahmedekret | 0 Euro |
Bewegungsverbot auf französischem Territorium | 0 Euro |
Treffen Sie sich im Büro oder per Videokonferenz
Termin im Büro 1 Stunde (kostenlos bei Anfechtungsentscheidung der Präfektur und Anspruch auf Prozesskostenhilfe) | 150 euros |
Aufenthaltsgenehmigung
Beratung zur Prüfung Ihrer Aufenthaltsberechtigung und Klärung Ihrer Fragen (1 Std. Termin) | 150 euros |
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Aktenerstellung + Aktenversand + Aktenverfolgung) | 980 euros |
Beantragung einer Arbeitserlaubnis | 980 euros |
Regularisierung von Menschen ohne Papiere – Ausnahmegenehmigung zum Aufenthalt (Erstellung der Akte + Zusendung der Akte + Nachverfolgung der Akte) | 980 euros |
Antrag auf Familienzusammenführung | 980 euros |
Fahrt in die Präfektur (Präfektur Bas-Rhin oder Haut-Rhin) | 150 euros |
Kommission für Aufenthaltserlaubnis
Unterstützung im Rahmen einer Vorladung zur Aufenthaltsgenehmigungskommission ausschließlich von der Präfektur Bas-Rhin. | 500 €* |
*Die Kanzlei leistet in diesem Fall keine Prozesskostenhilfe.
Französische Staatsangehörigkeit
Beratung, um Ihre Berechtigung für die französische Staatsangehörigkeit zu prüfen und Ihre Fragen zu stellen (1-stündiger Termin) | 150 euros |
Prüfung der Datei vor Einreichung eines Staatsangehörigkeitsantrags (Datei wurde bereits von Ihnen erstellt) | 800 euros |
Antrag auf französische Staatsangehörigkeit (Erstellung der Akte + Zusendung der Akte) | 1200 euros |
Verwaltungsbeschwerde gegen eine Ablehnungs- oder Vertagungsentscheidung | 1000 euros |
Beschwerde beim Verwaltungsgericht von Nantes (wenn die Firma die obligatorische vorherige Verwaltungsbeschwerde eingelegt hat) | 1000 euros |
Wenn die Firma die obligatorische vorherige Verwaltungsbeschwerde nicht übernommen hat | 1500 euros |
Visa
Beratungsgespräch, um Ihre Situation zu erläutern und Ihre Fragen zu stellen (Termin 1 Stunde) | 150 euros |
Visa-Antrag | 1200 euros |
Einspruch gegen eine Visumsverweigerungsentscheidung vor dem Beschwerdeausschuss gegen Visumsverweigerungsentscheidungen | 1000 euros |
Beschwerde beim Verwaltungsgericht von Nantes (wenn die Firma die obligatorische vorherige Verwaltungsbeschwerde bei der Kommission eingelegt hat) | 1000 euros |
Wenn das Kabinett die obligatorische vorherige Verwaltungsbeschwerde bei der Kommission nicht eingelegt hat | 1500 euros |
Asyl
Unterstützung beim Schreiben der OFPRA-Geschichte | 150 Euro / Stunde |
Beschwerde gegen eine Entscheidung des OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration) | 0 Euro * |
* im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Vertreibung
Vorladung zur Ausweisungskommission (COMEX) | 1200 euros |
Pauschalentschädigung im Rahmen der Bekanntgabe eines Ausweisungsentscheids: Streitbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (Zwischenbeschwerde und Anfechtungsbeschwerde) – Im Falle einer Intervention vor der Ausweisungskommission (COMEX) | 800 euros |
Pauschalentschädigung im Rahmen der Bekanntgabe eines Ausweisungsentscheids: Streitbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (Zwischenbeschwerde und Anfechtungsbeschwerde) – Bei Nichtintervention vor der Ausweisungskommission (COMEX) | 2000 euros |
Einberufung
Hilfeleistung im Rahmen einer Vorladung, im Zusammenhang mit dem Ausländerrecht, bei der Präfektur oder auf der Polizeidienststelle | 150 Euro / Stunde |
Prozessführung (außerhalb des Rahmens der Prozesskostenhilfe)
Einspruch gegen eine oder mehrere nachfolgend aufgeführte Präfekturentscheidung(en):
| 1000 euros |