Kommission für Aufenthaltserlaubnis

Alles, was Sie über die Aufenthaltserlaubniskommission wissen müssen

Zusammenfassung

In welchen Fällen greift die Aufenthaltstitelkommission ein?

Die zuständige Verwaltungsbehörde, um die Angelegenheit an die Kommission zu verweisen Aufenthaltsgenehmigung ist der Präfekt oder in Paris der Präfekt der Polizei.

In folgenden Situationen kann er einen Antrag bei der Aufenthaltserlaubniskommission stellen:

  • wenn er die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ oder einer Aufenthaltserlaubnis verweigert
  • wenn er beschließt, die Aufenthaltserlaubnis ins Ausland zu entziehen, die seine Familie gebracht hat, ohne das Verfahren zur Familienzusammenführung durchlaufen zu haben
  • wenn er sich weigert, eine außerordentliche Aufenthaltserlaubnis im Ausland zu erteilen, die seine Anwesenheit in Frankreich seit mindestens 10 Jahren nachweist.

Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, muss sich der Präfekt an die Aufenthaltsgenehmigungskommission wenden.

Folglich ist die im Ausland ausgestellte Quittung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt, bis der Präfekt nach Anhörung der Kommission entschieden hat.

Wer sind die Mitglieder der Aufenthaltserlaubniskommission?

In jedem Departement ist eine Aufenthaltserlaubniskommission eingerichtet, die sich zusammensetzt aus:

  • Der Präsident des Verwaltungsgerichts oder ein delegierter Berater, Präsident
  • Ein Richter, der von der Generalversammlung des Tribunal de Grande Instance der Hauptstadt des Departements ernannt wird
  • Eine vom Präfekten oder in Paris vom Polizeipräfekten für seine Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit ernannte qualifizierte Person oder sein Vertreter
  • Eine qualifizierte Persönlichkeit, die vom Präfekten oder in Paris vom Polizeipräfekten wegen ihrer Kompetenz in sozialen Angelegenheiten oder von seinem Vertreter ernannt wird
  • Ein Bürgermeister oder sein Stellvertreter, der vom Präsidenten der Vereinigung der Bürgermeister des Departements ernannt wird.

Gut zu wissen: Die Mitglieder unterliegen dem Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und müssen sich der Beratung enthalten, wenn sie ein persönliches Interesse an der Sache haben (Staatsrat, Stellungnahme, 8. April 2013, Nr. 364 558).

Wie läuft das Verfahren ab?

Kommentar et hiernd kann ich die Einladung erhalten?

Der Präsident legt das Datum der Sitzungen der Kommission fest. Er informiert den Ausländer mindestens 15 Tage vor dem Termin der Kommissionssitzung. Folglich muss die Versammlung innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einberufung stattfinden.

Die Vorladung benennt Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung der Kommission und benennt die daraus resultierenden Rechte des Ausländers.

Insbesondere weist es auf das Recht hin, sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und mit Hilfe eines Dolmetschers anhören zu lassen. Darüber hinaus kann der Ausländer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Auf sein Verlangen wird der Bürgermeister der Gemeinde, in der der Ausländer seinen Wohnsitz hat, oder sein Vertreter gehört.

Proceedings zum Tag der Kommission

Zunächst stellt der Präfekt seinen Bericht vor, indem er die Situation des Ausländers erläutert. Genauer gesagt gibt der Präfekt die Gründe an, die ihn veranlassen, eine Aufenthaltserlaubnis im Ausland zu verweigern.

Dann wird dem Ausländer oder seinem Anwalt Rederecht eingeräumt. Der Ausländer legt insbesondere die Gründe dar, die er für seinen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht. Er betont beispielsweise seine berufliche und persönliche Integration, seine privaten und familiären Bindungen, seine Kenntnisse der französischen Sprache.

Während der Sprechstunde stellt der Kommissionspräsident Fragen an den Ausländer.

Er schickt dem Präfekten zusammen mit der begründeten Stellungnahme der Kommission einen Bericht mit seinen Erläuterungen.

Die Sitzungen der Kommission sind jedoch nicht öffentlich.

Welche Stellungnahme kann die Aufenthaltserlaubniskommission abgeben?

Die Kommission muss ihre Stellungnahme innerhalb von höchstens 3 Monaten nach Befassung abgeben. Die Stellungnahme wird sowohl den Präfekturbehörden als auch der betroffenen Person übermittelt.

Positive Meinung

Die Kommission kann eine befürwortende Stellungnahme abgeben. In diesem Fall widerspricht die Kommission der Entscheidung der Verwaltungsbehörde.

Ungünstige Meinung

Umgekehrt kann die Kommission eine ablehnende Stellungnahme abgeben, das heißt, sie verweigert dann die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Kann man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?

Die Stellungnahme der Aufenthaltserlaubniskommission ist immer beratend. Mit anderen Worten, es steht dem Präfekten frei, diesem Rat zu folgen oder nicht.

Ein Rechtsmittel gegen diese Stellungnahme ist jedoch nicht möglich.

Was passiert nach der Aufenthaltserlaubniskommission?

Die Kommission für Aufenthaltstitel leitet die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission an den Präfekten weiter.

Da die Stellungnahme jedoch beratend ist, kann der Präfekt entscheiden, die Ausstellung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.

Mit anderen Worten, trotz der befürwortenden Stellungnahme der Kommission, Der Präfekt kann eine Verpflichtung auferlegen, das französische Hoheitsgebiet zu verlassen, und das Rückkehrland bestimmen. Beispielsweise stellt die Bedrohung der öffentlichen Ordnung einen angemessenen Grund für eine solche Entscheidung dar.

Eine formelle Beschwerde beim Präfekten oder hierarchisch beim Innenminister ist dann möglich.

Zu beachten ist, dass der Vollzug der Entfernungsmaßnahme nicht aufschiebend ist.