Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis: Wie geht das?

Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis: Wie geht das?

Zusammenfassung

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Besorgen Sie sich eine Aufenthaltserlaubnis erlaubt einem Ausländer, sich länger als drei Monate auf französischem Hoheitsgebiet aufzuhalten. Dank dieses Dokuments können Ausländer von der Sozialversicherung und finanziellen Zulagen profitieren.

Le Aufenthaltsgenehmigung wird nicht automatisch verlängert. Allerdings muss der Ausländer einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit stellen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist in jedem Fall obligatorisch. Soweit der Ausländer diesen Titel nicht besitzt, kommt er in eine irreguläre Situation. Daher kann er Ihnen Strafen auferlegen.

Die verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln und ihre Gültigkeit

Vor jeder Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist es wichtig zu wissen, welche für Ihre Situation geeignet sind. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln und für jeden müssen Sie Ihren Antrag begründen.

Temporäre Aufenthaltskarte

In der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird der Grund für den Aufenthalt des Ausländers in Frankreich genannt. Dies gilt für eine maximale Dauer von einem Jahr.

Diesen Betroffenen kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden:

  • Mitarbeiter
  • Angestellter (Kaufmann, Handwerker, Industrieller)
  • Ausländer, der eine nicht erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt (Architekt, Übersetzer)
  • Wissenschaftler-Forscher
  • Künstler
  • Student
  • Trainee
  • Person mit privaten und familiären Bindungen in Frankreich (Elternteil eines französischen Kindes, französischer Ehepartner)
  • Person, die über ausreichende Mittel verfügt, um in Frankreich zu leben, und die sich verpflichtet, dort nicht zu arbeiten.

Bewohner

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer 10-Jahres-Aufenthaltskarte profitieren. Sie kann Ihnen als Erstaufenthaltserlaubnis oder bei Verlängerung einer befristeten oder mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Die Aufenthaltskarte können Sie beispielsweise beantragen, wenn Sie familiäre Bindungen in Frankreich haben oder Dienste für Frankreich erbracht haben (z. B. Einsatz in der Fremdenlegion) oder internationalen Schutz genießen (z. B. Flüchtling).

Fähigkeiten und Talente

Sie können eine Skills & Talents Card erhalten, wenn Sie eine Teilnahme planen:

  • wirtschaftliche Entwicklung oder die Entwicklung der Regionalplanung in Frankreich und Ihrem Herkunftsland,

  • oder der Einfluss, insbesondere intellektueller, wissenschaftlicher, kultureller, humanitärer oder sportlicher Art, Frankreichs und Ihres Landes.

Diese Karte wird für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt.

Damit erhalten die Ehegatten und Kinder des Karteninhabers automatisch eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Privatleben und zur Familie.

Aufenthaltserlaubnis im Ruhestand

Wenn Sie Ausländer und Rentner sind, können Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis mit Nennung erhalten im Ruhestand. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt es Ihnen jedoch nicht, Ihre Familie nach Frankreich zu bringen.

Mit dieser Karte können Sie jederzeit für einen Aufenthalt nach Frankreich einreisen maximale Laufzeit von einem Jahr.

Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (oder Verlängerung)

wo muss ich den Antrag stellen?

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu erneuern, müssen Sie den Antrag im Allgemeinen an die Präfektur richten, der Ihr Wohnsitz angehört.

Zunächst müssen Sie online einen Termin vereinbaren und am Tag der offiziellen Antragstellung zur Präfektur gehen.

Eine der wichtigen Regeln, die bei der Einreichung dieses Antrags zu beachten sind, ist in der Tat die Anwesenheitspflicht. Daher können Sie die Akte nicht per Post versenden und durch einen Dritten oder gar einen Anwalt archivieren.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Zunächst muss der Ausländer für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis folgende Unterlagen einreichen:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Adressnachweis
  • ID-Fotos

Es gibt jedoch eine Liste von Belegen, die Sie je nach den Gründen, die Ihre Ankunft in Frankreich rechtfertigen, vorlegen müssen.

Der wichtigste Aspekt ist, dass Ihre Akte vollständig sein muss. Das heißt, Ihre Akte muss alle erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten, damit Ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Der Präfekturbeamte nimmt auch Ihre Fingerabdrücke, um sie in Ihrer Akte zu registrieren.

Die einzuhaltenden Fristen

Sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Einreise nach Frankreich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für den Fall, dass Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, müssen Sie sich innerhalb der letzten zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zur Verlängerung melden.

Es ist zu beachten, dass die Zulassungsstelle zur Verkürzung der Wartezeit bei der Präfektur einen obligatorischen Online-Terminbuchungsservice für alle Benutzerkategorien mit Wohnsitz im Unterrhein anbietet.

Wenn Sie an dem gewählten Termin verhindert sind, müssen Sie den Termin absagen, um eventuell einen neuen zu beantragen.

Wie viel sollte ich bezahlen?

Für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist mit Kosten zu rechnen. Zu diesem Zweck können Sie die Steuermarke im Internet oder in einer Trafik kaufen.

Die Höhe kann je nach Art des Aufenthaltstitels variieren.

  • Hilfskraft - 225 €
  • Saisonarbeiter – 75
  • Unternehmer/freier Beruf – 225 €
  • Stellensuche oder Unternehmensgründung – 75
  • Familienzusammenführung, französischer Ehepartner, Elternteil eines französischen Kindes, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - 225
  • Talentpass – 225 €
  • Student – ​​​​75 €
  • Praktikant – 75 €
  • Rentner – 225 €
  • Dauerhaft – ​​225 €.

Außerdem müssen Sie bei der Abgabe der Aufenthaltserlaubnis den Zahlungsnachweis vorlegen.

Das Ergebnis der Anfrage

Wenn Ihr Aufenthaltstitel fertig ist, erhalten Sie eine schriftliche Einladung (per E-Mail oder per Post). Bei der Abholung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie dann die SMS oder E-Mail vorlegen, mit der Sie über die Verfügbarkeit Ihres Aufenthaltstitels informiert werden.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung stellt der Präfekt eine Quittung aus. Bis zum Studium des Antrags können Sie in Frankreich bleiben und arbeiten.

Infolgedessen erfolgt die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis am Schalter der Präfektur oder Unterpräfektur der Hinterlegung Ihres Antrags.

Wenn Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung abgelehnt wird, teilt Ihnen der Präfekt diese Ablehnung mit einem mit Gründen versehenen Schreiben mit. Folglich ist diese Entscheidung mit einer Verpflichtung verbunden, das französische Hoheitsgebiet zu verlassen.

Es ist anzuerkennen, dass bei Nichtbeantwortung der Verwaltung innerhalb einer Frist von vier Monaten der Kartenantrag abgelehnt wird.