Visum für Frankreich

Die Beantragung eines Visums für Frankreich ermöglicht einem Ausländer, regelmäßig auf französisches Territorium einzureisen.
Es muss zwischen Visa für den Kurzaufenthalt und Visa für den längerfristigen Aufenthalt unterschieden werden.

Zusammenfassung

Visa "Kurzaufenthalt": Visum für Frankreich

Das Recht der Europäischen Union regelt die Bedingungen für die Erteilung von Visa für den „Kurzaufenthalt“. Diese Visa ermöglichen zum einen die Einreise einer Person in Schengen-Raum für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten. Andererseits erlauben diese Visa auch mehrere Aufenthalte, deren Gesamtdauer drei Monate nicht überschreitet, während eines Zeitraums von sechs Monaten.

Ausnahmen von der Visumpflicht für "Kurzaufenthalt" für Frankreich

Nicht alle Ausländer benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum.

Es gibt eine gemeinsame Schengen-Liste, die mehrere Staatsangehörige von Ländern von der Visumpflicht befreit.

Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz benötigen kein solches Visum.

Schließlich sind Ausländer, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Staates des Schengen-Raums besitzen, nicht verpflichtet, im Besitz eines solchen Visums zu sein.

Wie erhalte ich ein "Kurzaufenthalt"-Visum?

Das französische Konsulat an Ihrem Wohnort ist für die Abholung Ihres Visumantrags zuständig.

In den meisten Fällen ist es ratsam, sich mit der Website des Konsulats zu verbinden, auf der die durchzuführenden Verfahren erläutert werden.

Für die Terminvereinbarung und die Abgabe der Akte sind in der Regel Dienstleister zuständig.

Sie müssen Ihren Visumantrag frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Einreisedatum nach Frankreich stellen.

Benötige ich ein Visum, um in die überseeischen Departements oder Regionen zu reisen?

Im Allgemeinen gehören die überseeischen Departements oder Regionen (Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion und Mayotte) nicht zum europäischen Staatsgebiet Frankreichs.

In diesem Fall gelten die Schengen-Abkommen daher in diesen Gebieten nicht.

Ein "Kurzaufenthalt"-Visum des Schengen-Typs erlaubt seinem Inhaber nicht die Einreise in die oben genannten Gebiete.

Ebenso gewährt ihm ein Ausländer, der ein Visum zur Einreise in die oben genannten Gebiete besitzt, keinen Zugang zum Schengen-Raum.

Welche Rechtsbehelfe bei Verweigerung der Ausstellung eines „Kurzaufenthalts“-Visums?

Frist für die Bearbeitung eines Visumantrags

Ab dem Datum der Einreichung Ihres Visumantrags hat das Konsulat zwei Monate Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen.

Zwei Lösungen sind möglich:

Zunächst teilt Ihnen das Konsulat eine Ablehnungsentscheidung mit.

Zweitens reagiert das Konsulat nicht auf Ihre Anfrage. In diesem Fall ergeht eine implizite Ablehnungsentscheidung nach Ablauf der Frist von zwei Monaten ab Einreichung Ihrer Akte.

Einspruch gegen Visumsverweigerung

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird, müssen Sie beim Berufungsausschuss gegen Entscheidungen, die ein Visum für die Einreise nach Frankreich verweigern, einen Antrag stellen.

In diesem Bereich muss die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnungsentscheidung oder der impliziten Ablehnungsentscheidung informiert werden.

Wenn die Kommission Ihre Beschwerde ablehnt oder nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet, können Sie beim Verwaltungsgericht von Nantes, das ausschließlich für diese Angelegenheit zuständig ist, eine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt: Visum für Frankreich

Auf den ersten Blick fallen die Bedingungen für die Erteilung von Visa für den „langen Aufenthalt“ in die Zuständigkeit jedes Staates.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt ermöglichen seinem Inhaber die Einreise und den Aufenthalt in Frankreich für einen Zeitraum von vier Monaten bis zu einem Jahr.

Es gibt verschiedene Arten von Visa für den „langen Aufenthalt“. Die Firma Airiau Avocat kann Ihnen alle Informationen über das Visum geben, das an Ihre persönliche Situation angepasst ist.

Welche Rechtsmittel gibt es bei Verweigerung der Ausstellung eines Visums für einen „langen Aufenthalt“?

Frist für die Bearbeitung eines Visumantrags

Ab dem Datum der Einreichung Ihres Visumantrags hat das Konsulat zwei Monate Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen.

Zwei Lösungen sind möglich:

Zunächst teilt Ihnen das Konsulat eine Ablehnungsentscheidung mit.

Zweitens reagiert das Konsulat nicht auf Ihre Anfrage. In diesem Fall ergeht eine implizite Ablehnungsentscheidung nach Ablauf der Frist von zwei Monaten ab Einreichung Ihrer Akte.

Einspruch gegen Visumsverweigerung

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird, müssen Sie beim Berufungsausschuss gegen Entscheidungen, die ein Visum für die Einreise nach Frankreich verweigern, einen Antrag stellen.

In diesem Bereich muss die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnungsentscheidung oder der impliziten Ablehnungsentscheidung informiert werden.

Wenn die Kommission Ihre Beschwerde ablehnt oder nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet, können Sie beim Verwaltungsgericht von Nantes, das ausschließlich für diese Angelegenheit zuständig ist, eine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

Die Kanzlei Airiau Avocat berät Sie bereits vor der Einreichung Ihres Visumantrags zu anwaltlicher Hilfe.

Zögere nicht zu Buchen Sie online einen Termin mit einem Anwalt für Immigration.

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