Einbürgerung per Bescheid

Einbürgerung per Dekret: Wie wird man Franzose?

Zusammenfassung

La Einbürgerung per Bescheid ist der Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch behördliche Entscheidung auf Antrag des Ausländers.

Dieses Verfahren ist nicht automatisch. Mit anderen Worten, der Ausländer muss bestimmte Voraussetzungen für die erfüllen Antrag auf Einbürgerung per Dekret ist zulässig.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Einbürgerung per Dekret zu profitieren?

 

Volljährig sein

Zunächst einmal muss der Ausländer volljährig sein.

Er kann sich jedoch ab 17 Jahren bewerben. Bei positivem Bescheid kann der Ausländer somit ab Vollendung des 18. Lebensjahres die Einbürgerung erwirken.

 

Wohnort

Der Ausländer muss sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Einbürgerungserlasses in Frankreich aufhalten.

 

Aufenthaltsdauer in Frankreich

Sie müssen seit mindestens 5 Jahren ihren gewöhnlichen und ununterbrochenen Wohnsitz in Frankreich haben.

In bestimmten Fällen beträgt diese Dauer 2 Jahre, insbesondere:

  • Sie haben nach einem zweijährigen Masterstudium ein Diplom einer französischen Hochschule erworben;
  • Aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Talente können Sie Frankreich wichtige Dienste leisten oder erbracht haben;
  • Sie haben eine außergewöhnliche Integrationsreise hinter sich. Zum Beispiel Aktivitäten oder Aktionen, die im bürgerlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Bereich durchgeführt werden.

 

Die Dauer des Wohnsitzes in Frankreich ist in den folgenden Situationen nicht erforderlich:

  • Sie haben den Flüchtlingsstatus;
  • Sie kommen aus einem französischsprachigen Land und haben mindestens 5 Jahre an einer französischsprachigen Lehreinrichtung studiert;
  • Sie haben Ihren Militärdienst in der französischen Armee abgeleistet;
  • Sie sind in Kriegszeiten der französischen Armee oder einer alliierten Armee beigetreten;
  • Sie haben Frankreich außergewöhnliche Dienste geleistet.

 

Gültiger Aufenthaltstitel

Bei der Antragstellung müssen Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen.

 

Kenntnisse der französischen Sprache

Darüber hinaus müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache verfügen. Insbesondere müssen Sie Kenntnisse der französischen Sprache in Wort und Schrift nachweisen, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen. Einige Personen sind jedoch davon ausgenommen.

 

Sie müssen Ihre Kenntnisse der französischen Sprache nicht nachweisen, wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:

  • Sie haben ein französisches Diplom;
  • Sie sind ein politischer Flüchtling oder Staatenloser;
  • Sie sind über 70 Jahre alt;
  • Sie leben seit mindestens 15 Jahren mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Frankreich;
  • Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen nicht, Ihr Sprachniveau einzuschätzen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Berufliche Integration

Sie müssen über ein stabiles und ausreichendes Einkommen verfügen, um sich und Ihre Familie zu ernähren. Haushalt besteuern.

 

Familiäre Bindungen und materielle Interessen

Sie müssen den Mittelpunkt Ihrer familiären Bindungen (Ehepartner, Partner, Partner und Kinder) und Ihrer materiellen Interessen (berufliche Tätigkeit und Herkunft Ihrer Ressourcen) haben.

 

Moralite

Sie müssen sich unseren Institutionen gegenüber loyal verhalten.

 

Aufnahme in die französische Gemeinschaft

Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft, der Rechte und Pflichten, die die französische Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sowie über die Einhaltung der wesentlichen Prinzipien und Werte der Republik verfügen.

 

Wo soll der Einbürgerungsantrag per Dekret eingereicht werden?

Sie müssen Ihren Antrag auf Einbürgerung per Dekret bei der Einbürgerungsplattform einreichen, an die sich die Dienststelle der betroffenen Person richtet.

Der Antrag auf Einbürgerung per Dekret erfolgt ab sofort ausschließlich über die Website von das Kirchenschiff.

 

Welche Unterlagen werden für die Zusammenstellung Ihrer Akte benötigt?

Zur Erstellung Ihrer Akte müssen Sie insbesondere folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Steuermarke zu 55 €;
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis;
  • Reisepass ;
  • Nachweis Ihres Familienstandes und Ihrer Nationalität;
  • Nachweis Ihrer Adresse;
  • Nachweis Ihrer Ressourcen und Steuern;
  • Diplom oder Zertifikat, das Ihre Kenntnisse der französischen Sprache belegt;
  • Belege, wenn Sie als Paar leben;
  • Belege, wenn Sie bereits verheiratet waren (Scheidung oder Witwenschaft);
  • Belege, wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Darüber hinaus müssen Sie von jedem in einer Fremdsprache verfassten Dokument eine beglaubigte Übersetzung beifügen und die Originalübersetzung vorlegen.

Abhängig von Ihrer Situation kann die Verwaltung Sie auffordern, andere Dokumente vorzulegen.

 

Der Prozess des Assimilationsgesprächs zur Erlangung der Einbürgerung per Dekret

Wenn Ihre Bewerbung geprüft wird, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch in die Präfektur eingeladen.

Im Allgemeinen wird das Interview von einem Vertreter der Präfektur durchgeführt.

Dieses Interview ermöglicht es Ihnen, Ihre Integration in die französische Gemeinschaft zu überprüfen.

In Wirklichkeit müssen Sie Ihre Integration in die französische Gemeinschaft nachweisen. Mit anderen Worten: Sie müssen mit den wesentlichen Prinzipien und Werten der Republik einverstanden sein und über Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft verfügen.

Beim Vorstellungsgespräch legen Sie die für die Prüfung Ihrer Bewerbung notwendigen Unterlagen im Original vor.

Am Ende des Gesprächs müssen Sie die Charta der Rechte und Pflichten der französischen Staatsbürger unterzeichnen.

 

Der Ausgang des Einbürgerungsverfahrens per Dekret

Sobald das Assimilationsgespräch abgeschlossen ist, erhalten Sie entweder umgehend die Entscheidung der Präfektur, die also negativ ausfällt, oder Ihre Akte wird zur erneuten Überprüfung der Dokumente an das Innenministerium weitergeleitet.

 

Bearbeitungszeit für die Einbürgerungsakte per Verordnung

Bezüglich der Bearbeitungszeit Ihrer Akte betragen die Fristen etwa 18 Monate.

 

In welchen Fällen kann die Verwaltung meinen Antrag auf Einbürgerung per Dekret ablehnen?

Es können mehrere Entscheidungen getroffen werden:

  • Eine Unzulässigkeitsentscheidung, wenn die Akte unvollständig ist oder die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind;
  • Eine Aufschubentscheidung, die bedeutet, dass es für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren nicht möglich ist, eine neue Akte einzureichen. In einem solchen Fall können Sie nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag stellen.
  • Eine Ablehnungsentscheidung, wenn es sich um eine Ablehnung handelt, mit der die Verwaltung Ihre Einbürgerung ablehnt, auch wenn der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt.

 

Ist es möglich, gegen eine negative Entscheidung Berufung einzulegen?

Sie haben 2 Monate ab dem Benachrichtigung eine Verwaltungsbeschwerde beim für Einbürgerungen zuständigen Minister einzulegen.

Zunächst müssen Sie diese Verwaltungsbeschwerde vor der gerichtlichen Berufung einlegen.

Wenn Sie jedoch innerhalb von 4 Monaten keine Antwort erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Einspruch abgelehnt wurde.

Anschließend können Sie beim Verwaltungsgericht Nantes eine streitige Berufung einlegen. In einem solchen Fall haben Sie ab dem Datum der Ablehnung eine Frist von 2 Monaten.

 

Das gesamte Team der Kanzlei steht Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Einbürgerungsverfahren gerne zur Verfügung.