Einbürgerung durch Abstammung

Einbürgerung durch Abstammung: In welchen Fällen ist ein Kind Franzose?

Zusammenfassung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die zu erhalten Einbürgerung durch Abstammung in Frankreich insbesondere:

Ein Kind, von dem mindestens ein Elternteil Franzose ist

Einer der Elternteile muss am Tag der Geburt des Kindes sowie während seiner Minderjährigkeit die französische Staatsangehörigkeit besitzen.

In einem solchen Fall kann ein Kind französischer Eltern Franzose werden, unabhängig davon, ob es in Frankreich oder im Ausland geboren wurde.

Darüber hinaus wird die Staatsangehörigkeit eines Elternteils am Tag der Geburt des Kindes und während seiner Minderjährigkeit festgestellt.

Zu beachten ist, dass die französische Staatsangehörigkeit des Kindes trotz seiner angefochtenen Abstammung auch nach Volljährigkeit erworben bleibt.

Wenn der Elternteil die französische Staatsangehörigkeit verliert, während sein Kind volljährig ist, hat dies keine Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit des Kindes.

Das Kind, dessen Elternteil Franzose wird

Das Kind kann Einbürgerung erhalten durch Abstammung, wenn einer seiner Eltern die französische Staatsangehörigkeit erwirbt, auch nach der Geburt.

In einem solchen Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Kind muss normalerweise bei seinem französischen Elternteil oder alternativ im Falle einer Scheidung leben
  • der Name des Kindes ist im Einbürgerungserlass oder in der Erklärung der französischen Staatsangehörigkeit des Elternteils (Ehe, in aufsteigender Linie, Bruder oder Schwester) angegeben.

Das Kind dessensein Bruder oder seine Schwester sind Franzosen

Das Kind kann die französische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung durch Abstammung des Bruders oder der Schwester erwerben.

Bei Volljährigkeit können Sie die französische Staatsangehörigkeit erklären. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere:

  • Sie müssen sich seit dem 6. Lebensjahr regelmäßig und regelmäßig in Frankreich aufgehalten haben
  • Sie dürfen nicht Gegenstand einer Ausweisungsverfügung oder einer noch geltenden Einreisesperre für französisches Hoheitsgebiet gewesen sein
  • Sie müssen die Pflichtschule in Frankreich in einer staatlich kontrollierten Einrichtung abgeschlossen haben
  • Keine strafrechtliche Verurteilung.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, müssen Sie sich daher an die Plattform für den Zugang zur französischen Staatsangehörigkeit wenden, die von Ihrem Wohnort abhängt. Dann werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses Gespräch ermöglicht es zu prüfen, ob der Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit wegen Unwürdigkeit oder fehlender Assimilation abgelehnt werden sollte. Nach Abschluss des Interviews können Sie eine Quittung erhalten.

Ihre Erklärung der französischen Staatsangehörigkeit wird registriert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Schließlich händigt Ihnen die Präfektur eine Kopie Ihrer französischen Staatsangehörigkeitserklärung aus.

Das Kind wurde in Frankreich von ausländischen Eltern geboren

Sind beide Elternteile Ausländer, kann das in Frankreich geborene Kind die französische Staatsangehörigkeit erwerben.

  • Minderjährige im Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahren

Wenn Sie Ausländer sind und in Frankreich wohnen, können Sie die französische Staatsangehörigkeit für Ihr Kind beantragen.

Folgende Voraussetzungen muss Ihr Kind erfüllen:

  • Sei 13 Jahre alt oder 14 Jahre alt oder 15 Jahre alt
  • In Frankreich geboren sein
  • Üblicherweise wohnen in Frankreich seit dem 8
  • Am Tag der Erklärung in Frankreich wohnen

Ihr Kind muss angeben, ob es mit der französischen Staatsangehörigkeit einverstanden ist, es sei denn, es steht unter Vormundschaft oder eine Behinderung hindert es daran, seinen Willen zu äußern.

  • Minderjährige im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahren

Wenn Sie in Frankreich als Sohn ausländischer Eltern geboren wurden, können Sie ab dem 16. Lebensjahr die französische Staatsangehörigkeit durch Erklärung beantragen.

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • 16 oder 17 Jahre alt sein
  • In Frankreich geboren sein
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich für einen ununterbrochenen oder unterbrochenen Zeitraum von mindestens 5 Jahren seit dem 11. Lebensjahr gehabt haben
  • Am Tag der Erklärung in Frankreich wohnen.

In einem solchen Fall beantragen Sie die französische Staatsangehörigkeit selbst durch Erklärung. Allerdings, Ihre gesetzlicher Vertreter geht den Schritt, wenn Sie unter Vormundschaft stehen oder eine Behinderung Sie daran hindert, Ihre Wünsche zu äußern.

Das Verfahren für Minderjährige im Alter von 13 bis einschließlich 17 Jahren

In diesen Fällen müssen Sie den Antrag an das Gericht oder Gericht in Ihrer Nähe richten.

Danach müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Erklärung der französischen Staatsangehörigkeit in 2 Kopien, datiert und unterzeichnet von der gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen
  • Geburtsurkunde
  • Identitätsdokument (Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis)
  • Aktuelles Passfoto
  • Aufenthaltstitel ausländischer Eltern oder amtlicher ausländischer Ausweis
  • Alle Dokumente, die belegen, dass der Minderjährige zum Zeitpunkt der Erklärung in Frankreich lebt
  • Alle Dokumente, die belegen, dass der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich für einen ununterbrochenen oder unterbrochenen Zeitraum von mindestens 5 Jahren seit seinem 8. Lebensjahr hatte.

Je nach Situation des Kindes kann der Unterrichtsdienst Sie um zusätzliche Unterlagen bitten. Dann setzt es eine Frist für Sie, um sie bereitzustellen. Wenn Ihre Akte vollständig ist, können Sie eine Quittung erhalten.

Sie werden zu einem Gespräch mit Ihrem Kind eingeladen, damit es angeben kann, ob es mit der französischen Staatsangehörigkeit einverstanden ist.

Erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt keine Antwort, bedeutet dies, dass die Erklärung der französischen Staatsangehörigkeit registriert wurde.

Die französische Staatsangehörigkeitserklärung wird am Tag ihrer Erklärung wirksam Abonnement.

Das Gericht kann eine ablehnende Entscheidung treffen. Sie können innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Beschwerde Widerspruch einlegen Benachrichtigung. In einem solchen Fall ist dieAnwalt ist erforderlich.

  • Bei 18 Jahre

Wenn Sie als Kind ausländischer Eltern in Frankreich geboren wurden, haben Sie die Möglichkeit, mit 18 Jahren die französische Staatsangehörigkeit zu erwerben.

In einem solchen Fall müssen Sie die folgenden 3 Bedingungen erfüllen:

  • Im Alter von 18 Jahren in Frankreich leben
  • habe deine gehabt gewöhnlicher Aufenthalt in Frankreich für einen ununterbrochenen oder unterbrochenen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab dem 11. Lebensjahr
  • Ihre ausländischen Verwandten sind keine diplomatischen Vertreter oder Berufskonsuln.

Sie müssen keine Schritte unternehmen, um die französische Staatsangehörigkeit zu erwerben, da dieser Erwerb automatisch erfolgt.

Um jedoch einen Personalausweis oder Reisepass zu erhalten, müssen Sie Ihre französische Staatsangehörigkeit nachweisen.

Daher müssen Sie eine Bescheinigung über die französische Staatsangehörigkeit beantragen, sobald Sie 18 Jahre alt sind.

Die Adoption des Kindes durch einen Franzosen

Das Kind kann die französische Staatsangehörigkeit erlangen, sofern es sich um eine Volladoption handelt.

Mit anderen Worten, wenn Sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen und ein Kind adoptieren, ermöglicht die vollständige Adoption dem Kind, die französische Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Zu beachten ist, dass die Adoption im Ausland nur dann Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit des adoptierten Kindes hat, wenn sie einer Volladoption in Frankreich entspricht.

Kann das Kind die französische Staatsangehörigkeit ablehnen?

Bei Erreichen der Volljährigkeit hat das Kind das Recht, die französische Staatsangehörigkeit abzulehnen.

Insbesondere muss er zwischen dem 17. und 19. Lebensjahr bei Gericht vorgehen.

Die Person kann jedoch die französische Staatsangehörigkeit nicht ablehnen, sobald sie der französischen Armee beigetreten ist.