Antrag auf Regularisierung eines Ausländers

Ausländer in einer irregulären Situation: Wie kann ihre Situation legalisiert werden?

Zusammenfassung

Was ist Regularisierung? 

La Regulierung ist ein Verwaltungsverfahren, das es dem Präfekten ermöglicht, einem Ausländer in einer irregulären Situation eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen.

Die Verfahren variieren je nach persönlicher Situation, da es unterschiedliche Gründe gibt, um das Recht auf Aufenthalt in Frankreich zu rechtfertigen.

In jedem Fall müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur oder Unterpräfektur Ihres Wohnortes stellen.

1. Berufliche Tätigkeit

Die zu erfüllenden Bedingungen

 Um eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer zu erhalten ou Zeitarbeiter, muss man erstmal respektieren bestimmte Bedingungen, einschließlich:

  • Sie müssen einen Arbeitsvertrag oder eine Beschäftigungszusage haben
  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren in Frankreich. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie in den letzten 8 Jahren 2 Monate oder in den letzten 30 Jahren 5 Monate gearbeitet haben.
  • Sie haben 3 Jahre in Frankreich gelebt, wenn Sie nachweisen, dass Sie 24 Monate gearbeitet haben, davon 8 in den letzten 12 Monaten
  • Sie sprechen zumindest elementar Französisch
  • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen und in Frankreich nicht in einer Situation der Polygamie leben.

Die vorzulegenden Unterlagen

Danach müssen Sie Ihre vollständige Akte, sortiert in der Reihenfolge der Liste, vorlegen. Außerdem müssen die Originale zusammen mit einer Kopie der Dokumente und gegebenenfalls deren Übersetzung ins Französische vorgelegt werden.

Um Ihre Situation in Bezug auf die berufliche Tätigkeit zu regeln, müssen Sie die folgenden Belege vorlegen:

  • Vollständige Kopie der Geburtsurkunde
  • Reisepass, ggf. Konsularbescheinigung, Personalausweis, Konsularkarte
  • Adressnachweis von weniger als 6 Monaten
  • ID-Fotos
  • Ärztliches Attest ausgestellt vom OFII
  • Eidesstattliche Erklärung Nr Polygamie
  • Von Ihrem Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Jedes Dokument, das Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit Ihrer Einreise nach Frankreich rechtfertigt
  • Nachweis über frühere unselbstständige Tätigkeit. Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Überweisungen, Arbeitsbescheinigungen
  • Wenn Sie bei der Arbeit eine andere Identität verwendet haben, benötigen Sie eine von Ihrem Arbeitgeber ausgestellte Identitätsübereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis Ihrer Integration in die französische Gesellschaft. In diesem Fall können Sie Bescheinigungen über befreundete Kreise, Mitgliedschaft in Vereinen, ehrenamtliche Tätigkeit, Teilnahme an schulischen Aktivitäten für Kinder vorlegen.

Der Antrag kann auch Teil einer Massenanmeldung sein, insbesondere von Gewerkschaften und Verbänden.

2. Privat- und Familienleben

Die zu erfüllenden Bedingungen

zu Einen Antrag auf Ausnahmezulassung zum Privat- und Familienlebensaufenthalt stellen, müssen Sie zuerst folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben keine Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen erlaubt, sich regelmäßig auf französischem Hoheitsgebiet aufzuhalten
  • Aus humanitären oder außergewöhnlichen Gründen rechtfertigen
  • Sie müssen einen stabilen und längeren Aufenthalt in Frankreich nachweisen. In diesem Fall müssen Sie einen 10-jährigen illegalen Aufenthalt auf französischem Hoheitsgebiet nachweisen.

Wenn Sie seit mehr als 10 Jahren in Frankreich leben, muss sich der Präfekt an die Kommission für Aufenthaltsgenehmigungen wenden, um eine Stellungnahme einzuholen. Folglich kann die befürwortende Stellungnahme der Kommission den Präfekten bei der endgültigen Entscheidung leiten. Dennoch kann der Präfekt Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung trotz positiver Stellungnahme der Kommission ablehnen.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Regularisierung durch das Privat- und Familienleben, insbesondere:

  • Mit einem Franzosen verheiratet und unregelmäßig nach Frankreich eingereist
  • PACS mit einem Franzosen und Zusammenleben seit mindestens 1 Jahr
  • Ihr Ehepartner befindet sich in einer regulären Situation
  • Sie sind Elternteil eines ausländischen Schulkindes
  • Nach Vollendung des 13. Lebensjahres als Minderjähriger nach Frankreich eingereist, um sich Ihrer Familie anzuschließen (ohne Familienzusammenführung)
  • Sie sind Opfer häuslicher Gewalt
  • Sie sind Opfer von Menschenhandel.

Die vorzulegenden Unterlagen

Die angeforderten Dokumente variieren je nach Ihrer persönlichen Situation, einschließlich:

Wenn Sie gerade 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie daher Folgendes nachweisen:

  • mindestens 2 Jahre Anwesenheit in Frankreich am Tag seines 18. Geburtstags
  • eine fleißige und ernsthafte Schullaufbahn
  • finanzielle Unterstützung durch Eltern mit Wohnsitz in Frankreich.

Wenn Sie Elternteil eines schulpflichtigen Kindes sind, müssen Sie daher nachweisen:

  • Ihre Anwesenheit von mindestens 5 Jahren in Frankreich
  • die Schulzeit Ihres Kindes in Frankreich für mehr als 3 Jahre
  • Ihr Beitrag zur Bildung Ihres Kindes.

Wenn Sie verheiratet sind eines Ausländers in einer geregelten Situation müssen Sie daher nachweisen:

  • mindestens 5 Jahre Präsenz in Frankreich
  • Ihre Ehe mit einem legalen Ausländer
  • mindestens 18 Monate gemeinsames Leben mit diesem.

Um eine ausnahmsweise Zulassung zum Privat- und Familienlebensaufenthalt aus humanitären Gründen zu erhalten, müssen Sie daher nachweisen:

  • mindestens 10 Jahre Präsenz in Frankreich
  • außergewöhnliches Talent oder Dienst an der Gemeinschaft.

3. Studium

Die zu erfüllenden Bedingungen

Auch Ausländer in einer irregulären Situation können dank ihres Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sofern es sich um einen minderjährigen Ausländer handelt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ab dem 16. Lebensjahr muss er der Sozialhilfe für Kinder anvertraut werden
  • Seit mindestens 6 Monaten in einer qualifizierenden Berufsausbildung eingeschrieben.

Sofern es sich um einen volljährigen Ausländer handelt, sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Mindestens seit dem 16. Lebensjahr an einer französischen Schule angemeldet
  • Verfolgen Sie die Hochschulbildung ernsthaft und gewissenhaft.

Die vorzulegenden Unterlagen

Um Ihre Studiensituation zu regeln, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:

  • Vollständige Kopie der Geburtsurkunde
  • Reisepass, ggf. Konsularbescheinigung, Personalausweis, Konsularkarte
  • Adressnachweis von weniger als 6 Monaten
  • ID-Fotos
  • Formular auf der Rückseite ordnungsgemäß ausgefüllt
  • Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung
  • Diplome und Zeugnisse seit der Einreise nach Frankreich
  • Nachweis ausreichender Existenzmittel.

Ischwitzen l'Dateiüberprüfung

Ihre Anfrage wird angenommen

Soweit Ihrem Antrag stattgegeben wird, übersendet Ihnen der Präfekt daher eine Vorladung zur Erteilung des Titels.

Darüber hinaus stellt Ihnen die Präfektur eine Aufenthaltserlaubnis aus, die je nach Art Ihres Arbeitsvertrags unterschiedlich ist.

Wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis Hilfskraft gültig für die Dauer des Vertrages. Handelt es sich dagegen um einen unbefristeten Vertrag, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis angestellten- 1 Jahr gültig und verlängerbar.

Ihre Anfrage wird abgelehnt

Was die Entscheidung über die Ablehnung anbelangt, teilt Ihnen der Präfekt dies mit einem mit Gründen versehenen Schreiben mit. Abgesehen von Ausnahmen kann diese Weigerung mit einer Verpflichtung einhergehen, das französische Hoheitsgebiet zu verlassen, wobei das Land bestimmt wird, in das Sie entsandt werden.

Keine Antwort

Da die Präfektur nach 4 Monaten nicht geantwortet hat, handelt es sich also um eine implizite Ablehnung.

Für den Fall, dass Sie die Ablehnung erhalten oder ausbleiben, können Sie dann Verwaltungsbeschwerde oder streitigen Rechtsbehelf vor dem Verwaltungsgericht einlegen.