Aufenthaltserlaubnis: Treffen Sie die richtige Wahl!

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das Ihr Recht auf Aufenthalt in Frankreich begründet. Da es viele Aufenthaltstitel gibt, müssen Sie diejenige beantragen, die Ihrer Situation entspricht. In diesem Sinne muss Ihr Antrag bei der Präfektur Ihres Wohnortes eingereicht werden.

Zusammenfassung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Diese Kategorie ermöglicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. In diesem Fall können Sie wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sich einer Ihrer Familienangehörigen bereits in Frankreich aufhält.

 

Ausländischer Partner von Französisch

Um eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ zu erhalten, stehen Ihnen je nach Situation zwei Lösungen zur Verfügung.

Erforderliche Bedingungen :

  • ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen;
  • mit einem französischen Staatsangehörigen verheiratet zu sein und nachzuweisen, dass sie seit der Eheschließung zusammengelebt haben;
  • Im Falle einer Eheschließung im Ausland diese vorher in die französischen Personenstandsregister einschreiben;

ou

  • regelmäßig nach Frankreich eingereist sind;
  • In Frankreich mit einem französischen Staatsangehörigen verheiratet zu sein und nachzuweisen, dass sie seit sechs Monaten zusammengelebt haben.
 

Ausländischer Elternteil eines Franzosen

Um eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vater oder Mutter eines französischen minderjährigen Kindes mit Wohnsitz in Frankreich sein;
  • einen Beitrag zum Unterhalt und zur Erziehung des Kindes seit seiner Geburt oder für mindestens zwei Jahre zu begründen;
 

Ausländisches Kind eines Franzosen

Das ausländische Kind eines französischen Staatsbürgers kann für einen Zeitraum von zehn Jahren von einer Aufenthaltskarte profitieren, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • Zwischen 18 und 21 Jahre alt sein oder von deinen Eltern abhängig sein;
  • Halten Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt.
 

Ausländisch in Frankreich geboren

In Frankreich geborene Ausländer können eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ erhalten, wenn sie diese im Alter zwischen 16 und 21 Jahren beantragen, sofern:

  • in Frankreich geboren sein und einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens acht Jahren nachweisen;
  • Begründen Sie, dass Sie nach dem zehnten Lebensjahr mindestens fünf Jahre zur Schule gegangen sind.
 

Ausländer, der im Rahmen der Familienzusammenführung zum Aufenthalt in Frankreich berechtigt ist

Einem Ausländer, der sich zur Familienzusammenführung in Frankreich aufhalten darf, wird eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ erteilt, sofern:

  • regelmäßig nach Frankreich eingereist sind;
  • Haben Sie einen Ehepartner, der eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
 

Ausländer mit Wohnsitz in Frankreich seit dem 13. Lebensjahr

Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ für die Dauer von einem Jahr erhalten, wenn sie diese innerhalb des Jahres nach dem 18.

  • Begründen Sie, dass er seit Vollendung des 13. Lebensjahres mit mindestens einem seiner Elternteile in Frankreich gelebt hat.
 

Dem Jugendamt anvertrauter Ausländer

Der Ausländer, der mit der Betreuung von Kindern betraut ist, kann auf Antrag für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis "Privat- und Familienleben" erhalten. Im Jahr nach seinem 18. Zustand von:

  • Spätestens am 16. Geburtstag dem Jugendamt anvertraut worden sein;
  • Begründen Sie den tatsächlichen und ernsthaften Charakter der durchgeführten Schulung;
  • In die französische Gesellschaft integriert werden.
 

Ausländer mit persönlichen und familiären Bindungen in Frankreich

Der Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis "Privat- und Familienleben" für die Dauer von einem Jahr erhalten, sofern er persönliche und familiäre Bindungen in Frankreich hat, so dass die Verweigerung seines Aufenthalts sein Recht auf Achtung seiner Privat- und Familienangehörigen beeinträchtigt Leben ein unverhältnismäßiger Eingriff.

In diesem Sinne werden die Verbindungen im Hinblick auf ihre Intensität, ihr Dienstalter und ihre Stabilität, die Lebensbedingungen des Ausländers, seine Integration in die französische Gesellschaft sowie die Art seiner Verbindungen zu seiner Familie gewürdigt .

Aufenthaltserlaubnis aus beruflichen Gründen

Um in Frankreich eine berufliche Tätigkeit ausüben zu können, gibt es mehrere Aufenthaltstitel. Generell ist die Vorlage eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines gültigen Aufenthaltstitels obligatorisch.

 

Ausländer, der eine unselbständige Tätigkeit ausübt

Im Rahmen der Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit richtet sich die Aufenthaltserlaubnis nach der Art des Arbeitsvertrages.

 

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Um eine Aufenthaltserlaubnis „Arbeitnehmer“ für die Dauer von einem Jahr zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besorgen Sie sich eine Arbeitserlaubnis von der DREETS (Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität - früher DIRECCTE genannt);

 

Einerseits steht der Beschäftigungssituation nicht entgegen, dass ein ausländischer Studierender, der einen dem Master mindestens gleichwertigen Abschluss erworben hat, einen Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit seiner Ausbildung vorlegt und mit einer Vergütung über einem durch Verordnung festgelegten Schwellenwert verbunden ist.

Andererseits ist die Beschäftigungslage nicht anfechtbar, wenn die Anfrage aus dem Ausland ein Gewerbe und ein geografisches Gebiet betrifft, das durch Einstellungsschwierigkeiten gekennzeichnet ist.

  • Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrags sein.

 

Befristeter Arbeitsvertrag

Um eine Aufenthaltsbewilligung „Zeitarbeitnehmer“ für maximal ein Jahr zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besorgen Sie sich eine Arbeitserlaubnis von der DREETS (Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität - früher DIRECCTE genannt).

 

Einerseits steht der Beschäftigungssituation nicht entgegen, dass ein ausländischer Studierender, der einen dem Master mindestens gleichwertigen Abschluss erworben hat, einen Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit seiner Ausbildung vorlegt und mit einer Vergütung über einem durch Verordnung festgelegten Schwellenwert verbunden ist.

Andererseits ist die Beschäftigungslage nicht anfechtbar, wenn die Anfrage aus dem Ausland ein Gewerbe und ein geografisches Gebiet betrifft, das durch Einstellungsschwierigkeiten gekennzeichnet ist.

  • Halten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag.

 

In diesem Fall wird die Aufenthaltserlaubnis für den gleichen Zeitraum wie der Arbeitsvertrag, innerhalb eines Jahres, erteilt.

 

Ausländer, der eine selbständige Tätigkeit ausübt

Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis „Unternehmer / Freiberufler“ für maximal ein Jahr erhalten, sofern:

  • Ausübung einer selbständigen, wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit;
  • Besorgen Sie sich ausreichende Existenzmittel.

 

Ausländischer Begünstigter des "Talentpasses"

Finden Sie bei den vielen Aufenthaltstiteln mit dem Vermerk „Talentpass“ die Kategorie, die Ihrer Situation entspricht.

Qualifizierte Mitarbeiter

Ausländer können für maximal vier Jahre von einer Aufenthaltserlaubnis „Talentpass“ profitieren, sofern:

  • Besorgen Sie sich eine Arbeitserlaubnis von der DREETS (Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität - früher DIRECCTE genannt);
  • Erwerben Sie ein Diplom, das mindestens dem Master-Abschluss entspricht;
  • Respektieren Sie eine Gehaltsgrenze.

 

Hochqualifizierter Job

Ausländer können einen Aufenthaltstitel „Europäischer Blue Card Talent Pass“ für maximal vier Jahre erhalten, sofern:

  • Besorgen Sie sich eine Arbeitserlaubnis von der DREETS (Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität - früher DIRECCTE genannt);
  • Leistungen aus einem Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mindestens einem Jahr;
  • Nachweis über eine mindestens dreijährige Hochschulausbildung oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau;
  • Respektieren Sie eine Gehaltsgrenze.

 

Forscher

Ausländer können für maximal vier Jahre einen Aufenthaltstitel „Forschertalentenpass“ erhalten, sofern:

  • ein dem Master gleichwertiges Diplom begründen;
  • Durchführung von Forschungen oder Bereitstellung von Hochschulbildung;
  • Schließen Sie eine Aufnahmevereinbarung mit einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die einen Forschungs- oder Hochschulauftrag hat.

 

Ausländische Staatsangehörige können für maximal vier Jahre eine Aufenthaltserlaubnis „Forschertalent-Pass-Mobilitätsprogramm“ erhalten, sofern:

  • ein dem Master gleichwertiges Diplom begründen;
  • Durchführung von Forschungen oder Bereitstellung von Hochschulbildung;
  • Schließen Sie eine Aufnahmevereinbarung mit einer öffentlichen oder privaten Einrichtung mit Forschungs- oder Hochschulauftrag, die auf die Mitgliedschaft in einem Mobilitätsprogramm hindeutet.

 

Unternehmensgründung und Investitionen

Ausländer können für maximal vier Jahre von einer Aufenthaltserlaubnis „Talentpass“ profitieren, sofern:

  • Nachweis eines dem Master gleichwertigen Diploms oder Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau;
  • Begründen Sie ein echtes und ernsthaftes wirtschaftliches Projekt;
  • Gründen Sie ein Unternehmen in Frankreich.

 

Gesetzlicher Vertreter einer in Frankreich niedergelassenen Niederlassung

Ausländer können für maximal vier Jahre von einer Aufenthaltserlaubnis „Talentpass“ profitieren, sofern:

  • die Funktion eines gesetzlichen Vertreters in einer in Frankreich ansässigen Niederlassung oder Gesellschaft ausüben;
  • Angestellter oder leitender Angestellter in einer Einrichtung oder einem Unternehmen derselben Gruppe sein;
  • Respektieren Sie eine Gehaltsgrenze.

 

Künstlerischer Beruf

Ausländer, die den Beruf des ausübenden Künstlers oder des Autors eines literarischen oder künstlerischen Werkes ausüben, können für höchstens vier Jahre eine Aufenthaltserlaubnis „Talentpass“ erhalten, sofern:

  • Respektieren Sie eine Gehaltsgrenze.

 

Internationaler Ruhm

Ausländer, deren nationales oder internationales Ansehen begründet ist, können eine Aufenthaltserlaubnis „Talentpass“ für maximal vier Jahre erhalten.

 

Familienangehörige von Ausländern mit dem "Talentpass"

Der ausländische Ehegatte, Inhaber eines „Talentpasses“, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, deren Dauer der Aufenthaltserlaubnis seines Ehegatten entspricht.

Ebenso können Kinder von dieser Aufenthaltserlaubnis profitieren.

 

Ausländer, der eine vorübergehende gruppeninterne Entsendung durchführt

Der Ausländer, der eine vorübergehende gruppeninterne Entsendung durchführt, kann eine Aufenthaltserlaubnis „IKT-Entsendeter Arbeitnehmer“ erhalten, sofern:

  • Führungsposition bekleiden oder Expertise in einem Konzernunternehmen einbringen;
  • Begründen Sie eine berufliche Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten innerhalb der Gruppe.

 

Im gleichen Sinne können Ausländer, die ein Praktikum in einem Unternehmen der Gruppe absolvieren, von einer Aufenthaltserlaubnis „IKT-Praktikant“ profitieren, sofern:

  • Begründen Sie ausreichende Existenzmittel;
  • Begründen Sie ein Hochschuldiplom.

 

Ebenso können Ehepartner und Kind des ausländischen „entsandten Arbeitnehmers“ oder „Auszubildenden“ von dieser Aufenthaltserlaubnis profitieren.

Ausländer, der einen Saisonjob ausübt

Ein Ausländer, der eine Saisonarbeit ausübt, kann für höchstens drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis „Saisonarbeiter“ erhalten, sofern:

  • sich verpflichten, ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Frankreichs beizubehalten;
  • Halten Sie einen Saisonjob.

 

Ausländer im Alter von 16 bis 18 Jahren, der erklärt, dass er eine berufliche Tätigkeit ausüben möchte

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländer im Alter von 16 bis 18 Jahren von den oben genannten Aufenthaltstiteln profitieren.

Aufenthaltserlaubnis aus Studiengründen

Der ausländische Studierende kann während der Fortsetzung seiner Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Frankreich studieren

Ausländische Studierende können für maximal ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis „Studierende“ erhalten, sofern:

  • Nehmen Sie an einem Kurs in Frankreich teil;
  • Über ausreichende Existenzmittel verfügen.

 

Insofern berechtigt dieser Aufenthaltstitel zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Rahmen von 60 % der Jahresarbeitszeit.

 

Aufenthaltserlaubnis "Arbeitsplatzsuche oder Unternehmensgründung"

Ausländer mit einem Aufenthaltstitel „Studenten-“ oder „Forschertalentenpass“ können eine Aufenthaltserlaubnis „Arbeitsplatzsuche oder Unternehmensgründung“ für die Dauer von einem Jahr erhalten, sofern:

  • ein dem Master mindestens gleichwertiges Diplom oder eine abgeschlossene Forschungstätigkeit nachweisen;
  • Schließen Sie Ihre Ausbildung mit einer ersten Berufserfahrung ab oder begründen Sie ein Gründungsvorhaben in einem Ihrer Ausbildung oder Forschung entsprechenden Bereich.

 

Es ist zu beachten, dass Ausländer, die das französische Staatsgebiet zum Ende ihres Studiums verlassen haben, innerhalb von maximal vier Jahren nach Erhalt ihres Diploms von dieser Aufenthaltserlaubnis profitieren können.

Aufenthaltstitel für EU-Bürger und deren Familienangehörige

Erstens ist ein Bürger der Europäischen Union eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt.

Zweitens brauchen Bürger der Europäischen Union keinen Aufenthaltstitel. Wenn sie es jedoch beantragen, wird ihnen eine ausgestellt.

Drittens melden sich Bürger der Europäischen Union, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich begründen möchten, innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft beim Bürgermeister ihrer Wohngemeinde.

 

Aufenthalt von weniger als drei Monaten

Bürger der Europäischen Union haben das Recht, sich ohne besondere Formalitäten höchstens drei Monate in Frankreich aufzuhalten.

Sie dürfen jedoch das Sozialhilfesystem nicht unzumutbar belasten.

 

Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Bürger der Europäischen Union haben das Recht, sich länger als drei Monate in Frankreich aufzuhalten, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Frankreich;
  • über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, um das Sozialhilfesystem nicht zu belasten;
  • in einer Einrichtung gemeldet sein, um sein Studium zu verfolgen und über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung zu verfügen, um das Sozialhilfesystem nicht zu belasten;
  • Familienmitglied eines Bürgers der Europäischen Union sein, der eine der oben genannten Bedingungen erfüllt.

 

Recht auf Daueraufenthalt

Bürger der Europäischen Union, die sich in den letzten fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Frankreich aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht.

In diesem Fall erhalten sie eine auf zehn Jahre verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus

Anspruch auf internationalen Schutz hat der Ausländer mit Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutzstatus oder Staatenlosenstatus.

 

Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge

Dem ausländischen Berechtigten mit Flüchtlingsstatus wird eine zehnjährige Aufenthaltskarte ausgestellt.

Ebenso profitieren sein Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder von einer Aufenthaltskarte.

Es berechtigt seinen Inhaber auch zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

 

Aufenthaltstitel für subsidiär Schutzberechtigte

Dem subsidiär Schutzberechtigten wird ein Aufenthaltstitel „Subsidiär Schutzberechtigter“ für höchstens vier Jahre erteilt.

Ebenso profitieren sein Ehegatte bzw. Lebenspartner und seine Kinder von einer Aufenthaltsbewilligung „Familienangehöriger eines subsidiär Schutzberechtigten“.

Es berechtigt seinen Inhaber auch zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

 

Aufenthaltstitel für staatenlose Personen

Dem staatenlosen Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis „Staatenloser Begünstigter“ für maximal vier Jahre erteilt.

Ebenso profitieren sein Ehe- oder Lebenspartner und deren Kinder von einer Aufenthaltsbewilligung „Familienangehöriger eines staatenlosen Begünstigten“.

Es berechtigt seinen Inhaber auch zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Ausländer Opfer von Menschenhandel oder Zuhälterei

Der Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis "Privat- und Familienleben" für die Dauer von einem Jahr erhalten, wenn er gegen eine Person, der er vorwirft, gegen ihn Handlungen begangen zu haben, die den Menschenhandel oder die Vermittlung darstellen, Anzeige erstattet.

Ausländer unter Schutz gestellt

Ausländer können für ein Jahr von einer Aufenthaltserlaubnis „Privat- und Familienleben“ profitieren, wenn sie von einer Schutzanordnung wegen Gewalt innerhalb des Paares oder eines ehemaligen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten profitieren.

Aufenthaltserlaubnis aus medizinischen Gründen: Ausländer, deren Gesundheitszustand eine ärztliche Betreuung erfordert

Der Ausländer kann für die Dauer eines Jahres eine Aufenthaltserlaubnis "Privat- und Familienleben" erhalten, wenn sein Gesundheitszustand eine medizinische Versorgung erfordert, deren Versäumnis für ihn außergewöhnlich schwerwiegende Folgen haben könnte Gesundheitsangebot und die Besonderheiten des Gesundheitssystems im Herkunftsland nicht von einer angemessenen Behandlung profitieren könnten.

Darüber hinaus wird die Entscheidung von der Präfektur nach einem Gutachten einer Ärztekammer des französischen Amtes für Einwanderung und Integration (OFII).

Ausländer mit langfristigem EU-Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und für Familienangehörige

Ein Ausländer, der eine von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellte Dauer-EU-Aufenthaltskarte besitzt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Frankreich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um dort eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ein Studium aufnehmen zu können.

Familienangehörige aus dem Ausland können von einer Aufenthaltsbewilligung „Privat- und Familienleben“ profitieren.

Im Rahmen dieser Verfahren können Sie die Unterstützung von Airiau Avocat anfordern. Sie werden bei jedem Schritt begleitet, um die Erfolgschancen Ihres Anliegens sicherzustellen. 

Zögere nicht zu online einen Termin mit einem Anwalt für Ausländerrecht vereinbaren.

Blog: Informationen und Neuigkeiten zum Aufenthaltstitel

Wechsel vom Studenten- zum Angestelltenstatus

Wechsel vom Studenten- zum Angestelltenstatus: Wie geht das?

Wenn Sie am Ende Ihres Studiums Vollzeit arbeiten möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Statuswechsel zur Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Als Student mit einer Aufenthaltserlaubnis „Student“ haben Sie bereits das Recht, eine Nummer zu arbeiten

Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis: Wie geht das?

Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis: Wie geht das?

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis? Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es einem Ausländer, sich länger als drei Monate auf französischem Hoheitsgebiet aufzuhalten. Dank dieses Dokuments können Ausländer von der Sozialversicherung und finanziellen Zulagen profitieren. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nicht automatisch.

Kommission für Aufenthaltserlaubnis

Alles, was Sie über die Aufenthaltserlaubniskommission wissen müssen

In welchen Fällen greift die Aufenthaltstitelkommission ein? Die zuständige Verwaltungsbehörde für die Übermittlung von Aufenthaltstiteln an die Kommission ist der Präfekt oder in Paris der Präfekt der Polizei. Er kann sich in folgenden Situationen an die Aufenthaltstitelkommission wenden: wenn er die Erteilung verweigert bzw

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer

Alles Wissenswerte zum Arbeitnehmer-Aufenthaltstitel: 4 Eckpunkte

Wer kann die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer erhalten? Ein Ausländer, der eine unselbstständige Tätigkeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags (CDI) ausübt, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Genauer gesagt trägt die Karte den Vermerk „Mitarbeiter“ mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Sie folgen